Автор работы: Пользователь скрыл имя, 15 Марта 2012 в 19:27, курсовая работа
Die Bezeichnung Germanen wird auf eine Vielzahl von Völkern und Stämmen in Nord- und Mitteleuropa, die der sogenannten indo-germanischen Sprachfamilie angehören, anwendet. Der Name, dessen Bedeutung unklar ist, wurde ursprünglich von den Kelten für benachbarte nichtkeltische Stämme gebraucht.
Im südlichen Teil Skandinaviens bildete sich seit Beginn der Bronzezeit (2 Jahrtausend v.Chr) ein zusammenhängender Kulturkreis, der sich (wegen der Klimaverschlechterung) nach Westen bis in die Niederlande und nach Osten ausbreitete.
Kapitel 1:
Von der römisch-germanischen Zeit bis zur Teilung des Franreiches 843/870
4
1.1
Germanen
4
1.2
Germanen und Römisches Reich
4
1.3
Arminius
4
1.4
Limes (= befestigter röm. Grenzwall)
5
1.5
Tacitus “Germania”
5
1.6
Germanen und Christenturm
5
1.7
Völkerwanderung
5
1.8
Hunnen
6
1.9
Theoderich der Grosse
6
1.10
Franken
7
1.11
Chlodwig
7
1.12
Merowinger
7
1.13
Winfrid-Bonifatius
7
1.14
Die ersten Karolinger
8
1.15
Langobarden
8
1.16
Pippinsche Schenkung / Kirchenstaat
8
1.17
Karl der Grosse
9
1.18
Sachsenkriege
9
1.19
Kaiserkrönung
9
1.20
Das Frankreichs Karls des Grossen
10
1.21
Kaiserpfalz/Aachen
10
1.22
Lehnswesen (=Besitztum, das ein Lehnsherr einem Vasallen verliehen hat) und Grundherrschaft
10
1.23
Reichsteilungen 843/870
11
Kapitel 2:
Von der Entstehung des Deutschen Reiches bis zum Ende der Stauferzeit 1254
12
2.1
Die Entstehung des Deutschen Reiches
12
2.2
Stammesherzogtümer
13
2.3
Ottonen
13
2.4
Wikinger/Normannen
14
2.5
Die Schlacht auf dem Lechfeld
14
2.6
Reichskirche
14
2.7
Italienpolitik
15
2.8
Salier
15
2.9
Kirchenreform und Religiosität
15
2.10
Investiturstreit
16
2.11
Canossa
16
2.12
Wormser Konkorad
17
2.13
Stadtgemeinde und Bürgerfreiheit
17
2.14
Kreuzzüge
17
2.15
Staufer
18
2.16
Friedrich Barbarossa
18
2.17
Fehdewesen und Landfrieden
19
2.18
Ministerialen/Dienstmannen
19
2.19
Rittertum
19
2.20
Thronstreit
20
2.21
Landesausbau/Ostsiedlung
20
2.22
Deutscher Orden
20
Kapitel 3:
Spätmittelalter
22
3.1
Interregnum
22
3.2
Hausmachtkönigtum
22
3.3
Rudolf von Habsburg
23
3.4
Schweizer Eidgenossenschaft
23
3.5
Ludwig der Bayer
24
3.6
Karl IV. und das Haus Luxemburg
25
3.7
Kurfürsten
26
3.8
Goldene Bulle
26
3.9
Reichstage
26
3.10
Landesherrschaft und Ländstände
27
3.11
Reichsstädte
27
3.12
Städtebünde
27
3.13
Hanse
28
3.14
Die Grosse Pest (чума)
28
3.15
Bettelorden
28
3.16
Ketzer
28
3.17
Bauern
29
3.18
Zunftwesen (цех) und Zunftkämpfe
29
3.19
Juden
29
3.20
Reichsreform
Unter den Reichsstädten versteht man die Städte, die unmittelbar der Herrschaft des Königs unterstanden – im Gegensatz zu den Landstädten, die einer Landseherrschaft unterworfen waren. Die meisten Reichststädte sund aus ehemaligen königlichen Städten, errichtet auf Reichsgut oder dem Hausgut der einzelnen Herrscher (z.B. Aachen, Frankfurt, Nürnberg, Kaiserslautern u.a.) sowie auf Kirchengut (z.B. Weisenburg, Lindau, Zürich), hervorgegangen. Daneben gab es aber auch sogenannte “Freistädte“, bei denen es sich um Bischofstädte handelte (z.B. Köln, Worms, Regensburg). Da sie den König nicht als Stadtherrn, sondern ledeglich als Reichsoberhaupt anerkannten, beanspruchten diese Städte, dem Reich gegenüber von Lasten und Abgaben frei zu sein, während die übrigen Reichsstädte vor allem Stadtsteuern an den König als regelmässige Abgaben entrichteten.
Im Interesse der fürstlichen Landesherren hatte die Goldene Bulle (1356) das Verbot der Städtebünde erneuert; dennoch schlossen sich im Laufe des Spätmittelalters immer wieder Städte zu gegenseitigen Bündnissen zusammen. Während der Rheinische Bund (1254-1257) noch dem Zusammenbruch der Stauferherrschaft gedient hatte und von König Wilhelm ausdrücklich anerkannt worden war, suchten die Reichsstädte des Stätmittelalters durch den Zusammenschluss in regionalen Städtebünden ihre Unabhängigkeit und ihre machtpolitischen Interessen gegenüber den umliegenden Territorialgewalten, wie auch gegenüber dem Königtum, zu behaupten. Die bedeutendste dieser Vereinigungen, der Swäbische Städtebund, wurde im Jahre 1376 als Reaktion auf Abgabenspolitik, die Kaiser Karl IV. gegenüber den Reichsstädten betrieb, gegründet.
Bereits im Jahre 1388 kam es jedoch wieder zur militärischen Konfrontation, in deren Verlauf die verbündeten Fürsten und Herren den Städteaufgeboten bei Döffingen und Pfedderscheim vernichtende Niederlagen beibrachten, worauf König Wenzel das Verbot der Städtebündnisse erneut bekräftigte. Dennoch schlossen sich auch im 15. Jahrhundert noch schwäbische Städte zu einem Bündniss zusammen, das später im Schwabischen Bund (1488) aufging.
Um keinen Städtebund im eigentlichen Sinne handelte es sich bei der Hanse. Während bei den Städtebünden die Initiative zum Zusammenschluss von einer oder mehreren Städten ausging, entstand die Hanse als eine genossenschaftliche Vereinigung von west- und niederdeutschen Fernkaufleuten, die von der Mitte des 12. bis zum 14. Jahrhundert den Nord- und Ostseebereich zu einem von ihnen beherrschten Handelsgrossraum auszubauten.
Die im Zuge des aufblühendes Städtewesens und der fortschreitenden Ostsiedlung in rascher Folge entstehenden Städte (Lübeck, Riga, Rostock) bildeten im Verein mit den älteren Nordseestädten.Als Ende des 13. Jahrhunderts die Stadt Lübeck die gottländische Genossenschaft aus der bisherigen Fürungrolle verdrängte und nunmehr selbst als Haupt der Hanse auftrat, war dies gleichbedeutend mit dem Beginn eines langgestreckten Wandlungsprozesses, in dessen Verlauf die einzelnen Städte immer mehr in die Rolle der Kaufleute eintraten, so dass am Ende aus der Kaufmannshanse eine Vereinigung von Hansestädte geworden war. Dass doe hanse mit zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung auch ein erhebliches politisch-militarisches Machtpotential in sich vereinigte, wurde besonders deutlich, als die hansischen Seestädte mit anderen Bündnispartnern (Kölner Konföderation, 1367) in eine militärische Konfrontation verwickelt wurden.
Der beginnende Niedergang der Hanse wurde bereits im 15. Jahrhundert durch das verstärkte Eindringen der Englander und vor allem der Holländer in den Ostseeraum eingeleitet; eine zunehmende Tendenz zu national-protektionistischer Handelspolitik beschleunigte diesen Prozess, was im Jahre 1603 zur Schliessung der Handelsniederlassung in London führte. Dies bedeutete faktisch das Ende der Hanse als Wirtschaftsmacht, wenn sie auch nominell noch bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts fortbestanden hat.
Die Grosse Pest, später “Schwarzer Tod“ genannt, ist als die grösste Katastrophe anzusehen, die die Menschheit in Europa betroffen hat; während z.B. im Zweiten Weltkrieg 5% der europäischen Bevölkerung ihr Leben liessen, fielen der Pest mindestens 25%, vieleicht sogar ein Drittel der damaligen Bevölkerung zum Opfer.
Medizinisch gesehen handelt es sich um eine Krankheit bei Nagetieren (Ratten), die von einem Bakterium ausgelöst wird und über Flöhe auch auf Menschen übertragen werden kann. Das Pestbakterium erst im Jahre 1894 entdeckt wurde, stand die mittelalteriche Medizin dieser Herausforderung noch mehr oder weniger hilflos gegenüber.
Die Bevölkerungsverluste führten ausserdem in grossem Umfange zur Aufgabe bisher landwirtschaftlich genutzten Landes (Wüstungen) sowie zu einer verstärkt einsetzenden Abwanderungsbewegung in die Städte (Landflucht).
Im 13. Jahrhundert entstanden, verkörperten die Bettlorden – zu denen vor allem die Orden der Dominikaner, Franziskaner, Augustiner und Karmeliten zu rechnen sind – eine völlig neue Form des Ordenslebens. Unter Berufung auf das Evangelium forderten ihre Mitglieder nicht nur die vollkommene individuelle Armut, sondern lehnten auch für den Orden insgesamt weltlichen Besitz ab. Die Bettelorde drängten vor allem in die Städte, um hier aktiv Seesorge, mission und Ketzerbekämpfung zu betreiben.
Die Kirche im Mittelalter bezeichnete alle diejenigen ihrer Mitglieder, die von den eigene Lehre aufstellen, als Ketzer (Häretiker). Auf die Gefärdung durch Ketzerei regierte Kirche bereit seit den ältesten Zeiten mit den höchsten Kirchenstrafen (Exkommunikation). Seit den Ketzergesetzen (1220-1239) Kaiser Friedrichs II. wurde die Ketzerei auch als weltliches Verbrechen mit Feuertod betroht.
Bereits im 13. Jahrhundert hatte die Kirche im Kampf gegen Ketzer zu förmlichen Kreuzzügen aufgerufen. Auf Reichsboden waren es im Spätmittelalter vor allem die böhmischen Hussiten, die elementare Lehrsätze der Kirche in Frage stellen, die sich aber militärisch gegenüber Kirche behaupten konnten.
Die grosse Masse der spätmittelalterlichen Bevölkerung bestand aus Bauern. Während der Begriff “Bauer“ ursprünglich nicht unbedingt etwas über die Standesqualität aussagte, führte die Ausbilding des ritterlichen Berufskämpfertums dazu, dass der Bauer in der Regel nicht mehr zum Kriegsdienst herangezogen wurde, sondern sich ausschlisslich der landwirtschaftlichen Tätigkeit widmen konnte.
Da der Ritterdienst in der damaligen Zeitanschauung ein wesentlich höheres Sozialprestige als die bäuerliche Arbeit genoss, hatte die neue Entwicklung gerade für die bisher freien Bauern fatale Folgen: die Unterscheide zwischen frei und unfrei verwischten. So untersagte der Reichslandfriede vom jahre 1152 den bauern das Tragen von Waffen, unterstellte sie dafür allerdings einem besonderen Friedensschutz.
Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts waren die Handwerker in den Städten regelmässig in Zünften organisiert. Bei der Zunft handelte es sich um eine Gemeinschaft von Meistern und Lehrlingen eines oder auch mehrerer Gewerbe, die wirtschaftliche Zielsetzungen mit sozialen und kultischreligiösen Funktionen in sich vereinigte. Die Zunft regelte nicht nur den Zugang zum Handwerk und Ausbildung vom Lehrling bis zum Meister, sondern sie reglementierte auch die Produktion und Absatz. Die Leitung der Zunft lag in den Händen der Zunftmeister; in den Zunftversammlungen beschlossen die Mittglieder über Zunftangelegenheiten.
Das Bestreben der Zünfte, ihren Mitgliedern das örtliche Gewerbemonopol zu sichern, stand im Widerspruch zur freien Verkehrswirtschaft des Fernhandels und führte bereits im Laufe des Spätmittelalters zu Spannungen mit der Stadtobrigkeit.
Eine besondere Gruppe innerhalb der städtischen Bevölkerung bildeten die Juden. Als Nichtchristen waren sie an sich rechtlos; doch bereits seit der Karolingerzeit standen sie unter dem besonderen Schutz des Königs, der es ihnen erlaubte – gegen die Zahlung bestimmter Abgaben -, nach ihrer Glaubensüberzeugung und nach ihrem eigenen Recht zu leben. Seit dem 13. Jahrhundert gestattete das Königtum den fürstlichen Landesherren durch Einzelprivilegien wie auch im Wege der Gesetzgebung, den Judenschutz in ihren Territoien auszuüben.
Die Kirche trat bereits im Hochmittelalter für eine strenge Isolierung der Juden von der christlichen Bevölkerung ein. So wurden ihnen in den Städten bestimmte Wohnviertel (Ghettos) zugewiesen; seit einem Beschluss des Laterankonzils vom Jahre 1215 waren sie gehalten, eine besondere Kleidung als Kennzeichen zu tragen (spitzer Hut und gelber Fleck (пятно)). Christen war es untersagt, mit Juden in Tischgemeinschaft zu leben oder als Dienstboten für sie arbeiten.
Im 15. Jahrhundert mehrten sich die Klagen der Zeitgenossen über zahlreiche Missstände im Reich (allgemeine Rechtsunsicherheit, Schutzlosigkeit des Reiches vor äusserer Bedrohung). Obwohl die Problematik auf zahlreichen Reichstagen des 15. Jahrhunderts in der Form von Vorschlägen und Gegenvorschlägen erörtert wurde, waren die Interessengegensätze zu gross, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.
Der Durchbruch erfolgte erst in der Regierungzeit König Maximilians I., der sich, um Unterstützung in seinen Kriegen gegen Frankreich zu erhalten, dazu verstand, den Förderungen der Reichsstände teilweise entgegenzukommen. Zur Stärkung der Reichsfinanzen wurde eine allgemeine Reichssteuer (Gemeiner Pfennig) eingeführt. So beschloss der Wormser Reichstag vom Jahre 1495, das Fehderecht zugunsten eines “Ewigen Landfriefens“ aufzuheben und das Gerichtswesen durch die Errichtung eines vom König unabhängigen Reichskammergerichts neu zu ordnen.
Auf dem Augsburg Reichstag vom Jahre 1500 sah König Maximilian sich ausserdem genötig, der Errichtung des Reichsregements, einer Art stänischer Reichsregierung, an deren zustimmung die Regierungsmassnahmen des Königs gebunden sein sollten, zuzustimmen.
Die übrigen Ergebnisse der Reichsreform, d.h. Ewiger Landfriede, Reichskammergericht und Reichsexekutionsordnung, wurden auf dem Augsburger Reichstag vom Jahre 1555 bestätigt, wodurch die Reichsreform zu einem gewissen Abschluss gebracht wurde.
Daten |
Ereignise |
1247-1256 |
Wilhelm von Holland |
1254 |
Gründung des Rheinischen Bundes/Tod Konrads IV. |
1257 |
Doppelwahl: Richard von Cornwall – Alfons X. Von Kastilien |
1268 |
Hinrichtung Konradins/Ende der Staufer |
1273-1291 |
Rudolf I. von Habsburg |
1291 |
Bund von Uri, Schwyz und Nidwalden |
1292-1298 |
Adolf von Nassau |
1298-1308 |
Albrecht I. von Habsburg |
1303 |
Gefangennahme des Papstes |
1308-1313 |
Heinrich VII. Von Luxemburg (1312 Kaiser) |
1314 |
Doppelwahl: Friedrich der Schöne – Ludwig IV. der Bayer |
1315 |
Schlacht am Morgarten |
1322 |
Sieg Ludwigs des Bayern bei Mühldorf |
1328 |
Kaiserkrönung Ludwigs des Bayern |
1339-1454 |
Hundertjäriger Krieg in Frankreich |
1346-1378 |
Karl IV. (1355 Kaiser) |
1347-1351 |
Pest in Europa |
1356 |
Goldene Bulle |
1378-1400 |
Wenzel |
1410-1437 |
Sigmund (1433) Kaiser |
1419-1436 |
Hussitenkriege |
1438-1439 |
Albrecht II. von Habsburg |
1440-1493 |
Friedrich III. (1452 Kaiser) |
1453 |
Konstantinopel von den Türken erobert |
1455-1487 |
Rosenkriege in England |
1477 |
Schlacht bei Nancy (Tod Karls des Kühnen von Burgund) |
1488 |
Gründung des Schwäbischen Bundes |
1492 |
Kolumbus entdeckt Amerika |
1493-1519 |
Maximilian I. |
1495 |
Reichstag zu Worms (Reichsreform) |
1499 |
Schweizerkrieg (Schwabenkrieg) |
1500 |
Reicstag zu Augsburg (Reichsregiment) |